Phosphorprojekte an den Mittellandseen des Kanton Luzerns
Das Projekt umfasst das Einzugsgebiet des Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersees. Die Finanzierung ist über den Kanton Luzern und das Bundesamt für Landwirtschaft gesichert. Über die getroffenen Massnahmen sind Verträge mit einer Mindestdauer von 1 bis 6 Jahren abzuschliessen. Das aktuelle Projekt ist auf 2010 begrenzt, eine Weiterführung ist in Bearbeitung.
Folgende Verträge und Entschädigungen werden angeboten: Seevertrag, verminderter Phosphoreinsatz, Direkt- und Frässaat, Puffer-, Grünland-, und Erosionssschutzstreifen, Vereinbarung über die Extensivierung nicht belastbarer Flächen, Stallstillegungen.
Die Erfüllung des ÖLN ist Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt.
Gesamtbetrieblicher Ansatz - der Seevertrag
Anforderung
-
An allen Gewässern besteht ein Pufferstreifen (mindestens 5m breit)
-
Mindestens 5% der LN sind als nicht düngbare Fläche beim ökologischen Ausgleich ausgeschieden.
-
Die Nährstoffbilanz beim Phosphor ist kleiner oder gleich 100%. Für die Berechnung der Nährstoffbilanz wird der Phosphorgehalt der Böden anhand der CO2-Methode (direkt pflanzenverfügbare Nährstoffe) berücksichtigt
- Böden der Versorgungsklasse A, B, C: maximal 100% des Phosphorbedarfs
- Böden der Versorgungsklasse D, E: maximal 80% des Phosphorbedarfs
-
Max. Phosphoraustrag pro ha LN: 87.5 kg / Jahr.
-
Alle 5 Jahre Bodenanalysen
-
Zeitgerechter Hofdüngereinsatz:
| |
Ackerbau un Zwischenfutter |
Wiesland und Äugstlen |
| Kein Gülleeinsatz |
1. Oktober bis 15. Februar |
15. November bis 15. Februar |
| Kein Misteinsatz |
1. November bis 15. Februar |
15. November bis 15. Februar |
-
Kein Winterbrache. Sämtliche Ackerflächen müssen am 15. November des laufenden Jahres mit einer Kultur angesät sein. Ein Umbruch darf erst nach dem 15. Februar erfolgen.
-
Alle Ackerkulturen müssen ab einer Hangneigung von 18% mit Streifenfrässaat oder Direktsaat angebaut werden.
-
Anteil Futterrüben, Zuckerrüben, Kartoffeln, Silomais und Körnermais maximal 20% an der Ackerfläche (= offene Ackerfläche und Kunstwiesen). Flächen, die mit Streifenfässaat, Direktsaat oder untersaat bestellt werden, zählen nur zur Hälfte.
-
Bauliche Anforderungen: Waschplatz für Maschinen, Hofplatzentwässerung nicht direkt in Vorfluter, keine Schächte im Hofbereich mit direkter Einleitung in Vorfluter, keine offenen Schächte im Kulturland, doppelte Abschieberung von Verbindungsleitungen bei Güllegruben mit unterschiedlichem Niveau, dichte Hofdüngerlagerbehälter und keine Güllezapfstellen in der Nähe von Gewässern.
-
Technische Strassenentwässerungen: entweder schliessen, 3m breiter düngerfreier Grünlandstreifen oder 6m Radius keine Düngung.
-
Jährliche Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zum P-Projekt.
Entschädigungen
| Entschädigungen Seevertrag |
|
Fr. 300.-/ha LN |
| 5 - 18m breiter Pufferstreifen entlang von Gewässern |
|
Talzone: Fr. 9.-/a
Voralpine Hügelzone: Fr. 12.-/a
(die ersten 3m Breite werden nicht entschädigt) |
| Bodenproben alle 5 Jahre |
|
Kosten für Probenahme une Analyse |
| Reduzierter Phosphoreinsatz unter 100% Rückführung von Flächen mit Versorgungsklasse D und E in Klasse C |
|
Fr. 15.-/kg nicht ausgebrachter P2O5 zwischen 100% und 80%
- nur mit Seevertrag möglich
- kann ab 2009 für Neueinsteiger nicht mehr entschädigt werden
|
| Maisanbau mit Streifenfrässaat, Untersaat oder Direktsaat |
|
Fr. 300.-/ha/Jahr |
| Zucker- nd Futterrübenanbau mit Direktsaat |
|
Fr. 300.-/ha/Jahr |
| Kartoffelanbau mit Mulchlegen |
|
Fr. 400.-/ha/Jahr |
| Getreide und übrige Kulturen mit Direktsaat |
|
Fr. 200.-/ha/Jahr |
| Extensive Nutzung der nicht belastbaren Fläche |
|
Talzone: Fr. 9.-/a
Voralpine Hügelzone: Fr. 12.-/a |
| Grünlandstreifen entlang technischer Strassenentwässerung |
|
Fr. 9.-/a |
| Erosionsschutzstreifen |
|
Fr. 20.-/a |
| Grössere bauliche Anpassungen |
|
Beteiligung an den Planungskosten |
| Wasserrückhalt mit Rerentionsweihern |
|
Erstellungskosten und Beitrag an Unterhalt |
| Stilllegung von Schweine und Geflügelbeständen |
|
Abgeltung der Restamortisationskosten (Einzelbetriebliches Vorgehen) |
| Impulsbeitrag für innovative Projekte als Alternative zur Tierhaltung |
|
Ja nach Projekt, mind. Fr. 5'000,- max Fr. 20'000.- |
Organisation
Programmleitung
Franz Stadelmann,
Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abt. Landwirtschaft
Tel 041 925 10 00
franz.stadelmann@lu.ch
Projektleitung, Vertragspartner zu Landwirt, Auszahlung Beiträge, Kommunikation, Stallstillegungen, Retentionsweiher, Impulsbeitrag für innovative Projekte, Weiterentwicklung Phosphorprojekt ab 2011
Umsetzung
Qualinova AG
Hauptstrasse 11
6222 Gunzwil
Tel: 041 930 16 86
info@qualinova.ch
Betriebsabklärungen, Betriebsaufnahme und Beratung, Vorbereitung und Versand der Verträge, Betriebskontrolle, Entnahme Bodenproben
|
 |