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Gemeindeverband Baldegger- und Hallwilersee

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Phosphorprojekte an den Mittellandseen des Kanton Luzerns

Das Projekt umfasst das Einzugsgebiet des Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersees. Die Finanzierung ist über den Kanton Luzern und das Bundesamt für Landwirtschaft gesichert. Über die getroffenen Massnahmen sind Verträge mit einer Mindestdauer von 1 bis 6 Jahren abzuschliessen. Das aktuelle Projekt ist auf 2010 begrenzt, eine Weiterführung ist in Bearbeitung.

Folgende Verträge und Entschädigungen werden angeboten: Seevertrag, verminderter Phosphoreinsatz, Direkt- und Frässaat, Puffer-, Grünland-, und Erosionssschutzstreifen, Vereinbarung über die Extensivierung nicht belastbarer Flächen, Stallstillegungen.

Die Erfüllung des ÖLN ist Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt.

Gesamtbetrieblicher Ansatz - der Seevertrag

Anforderung

  • An allen Gewässern besteht ein Pufferstreifen (mindestens 5m breit)
  • Mindestens 5% der LN sind als nicht düngbare Fläche beim ökologischen Ausgleich ausgeschieden.
  • Die Nährstoffbilanz beim Phosphor ist kleiner oder gleich 100%. Für die Berechnung der Nährstoffbilanz wird der Phosphorgehalt der Böden anhand der CO2-Methode (direkt pflanzenverfügbare Nährstoffe) berücksichtigt
    • Böden der Versorgungsklasse A, B, C: maximal 100% des Phosphorbedarfs
    • Böden der Versorgungsklasse D, E: maximal 80% des Phosphorbedarfs
  • Max. Phosphoraustrag pro ha LN: 87.5 kg / Jahr.
  • Alle 5 Jahre Bodenanalysen
  • Zeitgerechter Hofdüngereinsatz:

      Ackerbau un Zwischenfutter Wiesland und Äugstlen
    Kein Gülleeinsatz 1. Oktober bis 15. Februar 15. November bis 15. Februar
    Kein Misteinsatz 1. November bis 15. Februar 15. November bis 15. Februar

  • Kein Winterbrache. Sämtliche Ackerflächen müssen am 15. November des laufenden Jahres mit einer Kultur angesät sein. Ein Umbruch darf erst nach dem 15. Februar erfolgen.
  • Alle Ackerkulturen müssen ab einer Hangneigung von 18% mit Streifenfrässaat oder Direktsaat angebaut werden.
  • Anteil Futterrüben, Zuckerrüben, Kartoffeln, Silomais und Körnermais maximal 20% an der Ackerfläche (= offene Ackerfläche und Kunstwiesen). Flächen, die mit Streifenfässaat, Direktsaat oder untersaat bestellt werden, zählen nur zur Hälfte.
  • Bauliche Anforderungen: Waschplatz für Maschinen, Hofplatzentwässerung nicht direkt in Vorfluter, keine Schächte im Hofbereich mit direkter Einleitung in Vorfluter, keine offenen Schächte im Kulturland, doppelte Abschieberung von Verbindungsleitungen bei Güllegruben mit unterschiedlichem Niveau, dichte Hofdüngerlagerbehälter und keine Güllezapfstellen in der Nähe von Gewässern.
  • Technische Strassenentwässerungen: entweder schliessen, 3m breiter düngerfreier Grünlandstreifen oder 6m Radius keine Düngung.
  • Jährliche Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zum P-Projekt.

Entschädigungen

Entschädigungen Seevertrag   Fr. 300.-/ha LN
5 - 18m breiter Pufferstreifen entlang von Gewässern Talzone: Fr. 9.-/a
Voralpine Hügelzone: Fr. 12.-/a

(die ersten 3m Breite werden nicht entschädigt)
Bodenproben alle 5 Jahre Kosten für Probenahme une Analyse
Reduzierter Phosphoreinsatz unter 100% Rückführung von Flächen mit Versorgungsklasse D und E in Klasse C  

Fr. 15.-/kg nicht ausgebrachter P2O5 zwischen 100% und 80%

  • nur mit Seevertrag möglich
  • kann ab 2009 für Neueinsteiger nicht mehr entschädigt werden
Maisanbau mit Streifenfrässaat, Untersaat oder Direktsaat   Fr. 300.-/ha/Jahr
Zucker- nd Futterrübenanbau mit Direktsaat   Fr. 300.-/ha/Jahr
Kartoffelanbau mit Mulchlegen   Fr. 400.-/ha/Jahr
Getreide und übrige Kulturen mit Direktsaat   Fr. 200.-/ha/Jahr
Extensive Nutzung der nicht belastbaren Fläche   Talzone: Fr. 9.-/a
Voralpine Hügelzone: Fr. 12.-/a
Grünlandstreifen entlang technischer Strassenentwässerung   Fr. 9.-/a
Erosionsschutzstreifen   Fr. 20.-/a
Grössere bauliche Anpassungen   Beteiligung an den Planungskosten
Wasserrückhalt mit Rerentionsweihern   Erstellungskosten und Beitrag an Unterhalt
Stilllegung von Schweine und Geflügelbeständen   Abgeltung der Restamortisationskosten (Einzelbetriebliches Vorgehen)
Impulsbeitrag für innovative Projekte als Alternative zur Tierhaltung   Ja nach Projekt, mind. Fr. 5'000,- max Fr. 20'000.-

 

Organisation

Programmleitung
Franz Stadelmann,
Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abt. Landwirtschaft
Tel 041 925 10 00
franz.stadelmann@lu.ch

Projektleitung, Vertragspartner zu Landwirt, Auszahlung Beiträge, Kommunikation, Stallstillegungen, Retentionsweiher, Impulsbeitrag für innovative Projekte, Weiterentwicklung Phosphorprojekt ab 2011

Umsetzung
Qualinova AG
Hauptstrasse 11
6222 Gunzwil
Tel: 041 930 16 86
info@qualinova.ch

Betriebsabklärungen, Betriebsaufnahme und Beratung, Vorbereitung und Versand der Verträge, Betriebskontrolle, Entnahme Bodenproben

 

 

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